Personalrat der Gesamtheit der Volksschulen beim Staatlichen Schulamt im Landkreis München

Funktion und Aufgaben der Personalvertretung

Die Aufgaben der Personalvertretungen sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) geregelt. Das BayPVG schreibt vor, dass Dienststelle und Personalvertretung dafür zu sorgen haben, dass alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Darüber hinaus hat der Personalrat die Aufgabe, Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen und dafür zu sorgen, dass alle zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften usw. durchgeführt werden. Weiterhin muss der Personalrat auch Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und auf ihre Abstellung hinwirken, sofern diese berechtigt sind.
Gewählt werden die Personalräte alle 5 Jahre, zuletzt im Mai 2021. Die laufende Amtsperiode geht bis zum Mai / Juni 2026.

Zu den Aufgaben der Personalräte gehört u.a.:

  • Beratung und Information von Kolleginnen und Kollegen
  • Hilfen bei Konflikten
  • Vertretung gegenüber dem Schulamt
  • Teilnahme am Monatsgespräch mit der Leiterin des Schulamtes
  • Teilnahme an Personalversammlungen:
    Sie finden zweimal im Jahr statt (bei uns: April / Mai und Oktober / November); alle Beschäftigten haben das Recht an den Personalversammlungen teilzunehmen; sie erhalten unterrichtsfrei, es besteht Versicherungsschutz, die Reisekosten werden erstattet.

Für Widersprüche gegen Verwaltungsakte und für Klagen vor den Gerichten ist der Personalrat allerdings nicht zuständig. Bei Anfechtungen von Dienstlichen Beurteilungen benötigt man einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsabteilung eines Lehrerverbandes.

Eine Beratung durch Personalratsmitglieder hat keine Rechtsverbindlichkeit!