Grundlagen

Berufsbegleitende Fortbildung dient der Qualitätssicherung der Schulen sowie der Weiterentwicklung von Lehr- und Führungskräften.

Es besteht für jede Lehrkraft eine Fortbildungsverpflichtung, die im Lehrerbildungsgesetz (Art. 20 Abs. 2), in der Lehrerdienstordnung (§9a Abs. 2) sowie im Leistungslaufbahngesetz (Art. 66) festgelegt ist, 
Nähere Informationen hierzu finden sich unter
https://www.km.bayern.de/unterrichten/fort-und-weiterbildung/rechtliche-rahmenbedindungen 

Alle staatlichen Lehrerfortbildungen werden in FIBSveröffentlicht https://fibs.alp.dillingen.de/