Gleichstellungsbeauftragte

1. Das Gesetz als Grundlage

Das BAYGIG wurde am 24. Mai 1996 vom Landtag des Freistaates Bayern beschlossen. Es trat am 1. Juli 1996 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2006 außer Kraft.

Ziele des Gesetzes

Durch das Gesetz soll die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern gefördert sowie auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hingewirkt werden.

Ziel der Förderung ist insbesonders

  • die Erhöhung der Frauenanteile in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind
  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.

Grundlage der Gleichstellungsförderung bildet ein Gleichstellungskonzept, das sowohl den Ist-Zustand als auch Maßnahmen zur Verbesserung enthält. Die sonstigen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung beziehen sich auf

  • Stellenausschreibung (Art. 7)
  • Einstellung und beruflicher Aufstieg (Art. 8)
  • Fortbildung (Art. 9)
  • Flexible Arbeitszeiten (Art. 10)
  • Teilzeitbeschäftigung (Art. 11)
  • Beurlaubung (Art. 12)
  • Wiedereinstellung (Art. 13)
  • Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Art. 14)

Gleichstellungsbeauftragte fördern, überwachen und unterstützen den Vollzug dieses Gesetzes. In den Dienststellen werden Ansprechpartner/innen für die Beschäftigten und die zuständige Gleichstellungsbeauftragte bestellt.

2. Aufgaben der Ansprechpartnerinnen

Als Ansprechpartnerinnen beim Staatlichen Schulamt im Landkreis München sind wir Kontaktpersonen

  • für die Lehrerinnen und Lehrer des Landkreises
  • für die Gleichstellungsbeauftragte der Regierung von Oberbayern
  • für das Staatliche Schulamt im Landkreis

Wir wirken mit bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung

  • für die Gleichstellung von Männern und Frauen
  • für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • für die Sicherung der Chancengleichheit (z. B. bei Beförderung)

Wir beraten und unterstützen die Kolleginnen und Kollegen zu Gleichstellungsfragen.
Wir haben ein Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung.
Wir haben die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum Datenschutzbeauftragten.

3. Tätigkeiten

  • Teilnahme an Fortbildungen zu Gleichstellungsfragen
  • Teilnahme am "Runden Tisch" unter Vorsitz der Gleichstellungsbeauftragten des Landratsamtes
  • Info-Schreiben an Kolleginnen und Kollegen zu den Auswirkungen des Gleichstellungsgesetzes (z. B. für Teilzeitbeschäftigte)
  • Weitergabe gleichstellungsrelevanter Informationen (z. B. Bericht der Bay. Staatsregierung zur Umsetzung des BayGlG)
  • Gespräche mit dem Fachlichen Leiter bzw. den Schulrätinnen des Schulamts
  • Teilnahme an den Personalversammlungen
  • kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Personalrat, mit der Gleichstellungsbeauftragten des Landratsamtes und der Regierung von Oberbayern
  • Beratungsgespräche/Einzelfälle

Gleichstellungsbeauftragte beim Staatlichen Schulamt

N.N.

 

Gleichstellungsbeauftragte bei der Regierung von Oberbayern

Hedwig Göhner-Pentenrieder

Telefon: 089/2176-2828
Fax: 089/2176-2823
E-Mail: hedwig.göhner-pentenrieder@reg-ob.bayern.de

Gleichstellungsbeauftragte im Landratsamt München

Hanna Kollan
Gleichstellungsbeauftragte

Telefon: 089 / 6221-2495
Fax: 089 / 6221 44-2495
E-Mail: KollanH [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"